Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 13.03.2023) gelten für Goerk & Fliegner Personalmanagement, im folgenden „G&F“ genannt:
Teil 1 ist für Kandidaten, Stellensuchende, Bewerber und Seminarbesucher bestimmt
Teil 2 ist für Arbeitgeber/Unternehmen bestimmt
Teil1. Allgemeine Bestimmungen
(Kandidaten/Stellensuchende, Bewerber u. Seminarbesucher)
1.1 G&F verpflichtet sich, im Rahmen seiner
Dienstleistungen alle zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen
und Vertraulichkeit gemäß BDSG und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu
bewahren. Näheres zur DSGVO siehe gesonderte Datenschutzerklärung.
1.2 Der Auftraggeber (Stellensuchender,
-wechsler) verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen
Dienstleistungsauftrag benötigten Unterlagen und Informationen G&F zur
Verfügung zu stellen.
1.3 Allgemeine Bestimmungen Web-Seiten
1.3.1 G&F räumt die Nutzung dieser Website
ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen ein.
1.3.2 Eine Änderung der Geschäftsbedingungen
ist nur durch eine Überarbeitung dieser Seite möglich. Dem Nutzer wird ein
Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Information über die Änderung
eingeräumt. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, werden die geänderten Bedingungen
nach Ablauf der Widerspruchsfrist jedoch spätestens mit dem angegebenen
Zeitpunkt Bestandteil des Vertrages. Im Falle eines Widerspruches hat G&F
das Recht zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses innerhalb eines Monats nach
Zugang des Widerspruchs.
1.3.3 G&F behält sich das Recht vor, für
bestimmte Bereiche dieser Website gesonderte Geschäftsbedingungen festzulegen,
die vom Nutzer in diesen Bereichen eingesehen werden können.
1.4 Nutzung der Webseiten und Datenschutz
1.4.1 Die Webseiten dürfen nur für gesetzmäßige
Zwecke benutzt werden.
1.4.2 Dem Nutzer ist die Eingabe
unvollständiger, falscher oder irreführender Informationen verboten.
Handlungsweisen, die die System- oder Netzwerksicherheit verletzten oder dies
beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen
eines Virus oder anderer Schadsoftware, …), sind verboten und werden zivil-
und strafrechtlich verfolgt.
1.4.3 Der Nutzer verpflichtet sich, durch die
Veröffentlichung von Inhalten und die Setzung von Hyperlinks nicht gegen
geltendes Recht zu verstoßen und insbesondere Verletzungen von Strafrecht,
Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechten,
Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter zu unterlassen. G&F
behält sich vor, auch wenn keine Prüfungspflicht besteht, von dem Nutzer zu dem
Zweck der Einstellung in die Webseite überlassene Materialien zurückzuweisen,
wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen.
1.4.4 Der Nutzer verpflichtet sich, im
Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und G&F alle hieraus
erwachsenden Schäden zu ersetzen. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet,
G&F von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der
Veröffentlichung seiner Inhalte gegen G&F erwachsen. G&F verpflichtet
sich, dafür zu sorgen, dass der Nutzer über solche Ansprüche oder Prozesse
informiert wird und wird ihn ohne Übernahme der Kosten bei der Prozessführung
unterstützen.
1.4.5 Mängel und Störungen
Der Nutzer ist verpflichtet, G&F unverzüglich erkennbare Mängel oder
Schäden und Störungen der Website mitzuteilen, alle Maßnahmen zu treffen, die
eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder
die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
1.4.6 Datenschutzerklärung G&F (Kurzform
mit Verweis)
Alle auf dieser Website erhobenen Daten entsprechen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Informations- und Telekommunikationsdienstegesetzes (IuTDG) sowie
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe von persönlichen Daten
an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht. Unter
„persönlichen Daten“ verstehen wir Informationen, mit denen sich Ihre
Identität ermitteln lässt. Also etwa Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre
Telefonnummer. Informationen, welche Seite unseres Angebots von einer
bestimmten IP-Adresse aus abgerufen wurde oder welchen Browser ein Surfer beim Zugriff
auf unser Angebot nutzt, fallen nicht darunter. Näheres regelt die gesonderte
ausführliche Datenschutzerklärung. Mit Abschluss eines Vermittlungsvertrages
(Vermittlungslegitimation) erteilen Sie uns die Erlaubnis,
vermittlungsrelevante Unterlagen (wie z.B. Profil, Lebenslauf, Foto, Zeugnisse,
…) zu Vermittlungszwecken an Arbeitgeber per E-Mail, Fax oder Post zu
versenden.
2. Preise und Honorarbedingungen
2.1 Allgemein Die Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten bzw.
den bei den Dienstleistungen angegebenen Preisangaben oder aus den jeweils
individuell festgelegten Vertragsinhalten.
2.2 Arbeitsvermittlung
2.2.1 Allgemein: Für Auftraggeber, die wechselinteressiert oder nicht arbeitslos sind, ist die Vermittlung i.d.R. deshalb kostenfrei, weil der einstellende Arbeitgeber das Vermittlungshonorar trägt. Wenn es im Ausnahmefall anders sein sollte, wird dies stets im Vorfeld eindeutig bekannt gemacht (z.B. in der Stellenbeschreibung) und mit Ihnen stets individuell abgestimmt.
2.2.2 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
nach § 45 SGB III: Eine Vermittlung auf Basis des § 45 SGB III ist nicht
möglich.
2.3 Trainings/Seminare
Anmeldung und Vertragsabschluss
Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei unserem Booking
Service anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung
(Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare
begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge Ihres
Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
2.3.1 Absagen und Widerrufsrecht
Die Anmeldebestätigung ist für Sie bindend, eine Gebührenrückerstattung ist
ausgeschlossen.
Drei Ausnahmefälle sind möglich:
Bei längerer und schwerwiegender Krankheit, sofern ein entsprechender Nachweis
unmittelbar nach bekannt werden der Verhinderung bei uns eingegangen ist.
Wenn ein Training aus organisatorischen Gründen durch uns abgesagt werden muss
und nicht verschoben werden kann.
Bei Widerruf Ihrer Anmeldung bis 15 Werktage vor Seminarbeginn ist dieser
kostenfrei. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 14 Werktagen vor
Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminars nicht mitgerechnet) stornieren
oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in
Rechnung. Storno-Gebühren entfallen bei Meldung eines Ersatzteilnehmers.
2.3.2 Gebühren
Die Gebühren für den Besuch unserer öffentlichen Seminare sind in der jeweils
offiziellen Landeswährung zu entrichten und 14 Tage vor Seminarbeginn fällig.
Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer
Minderung der Seminargebühr.
Wenn Sie eine größere Anzahl von Seminaren buchen wollen, gewähren wir folgende
Rabatte:
5% bei 2 Trainings / 15% bei 3
Trainings / 20% bei mehr als 3 Trainings
2.3.3 Durchführungsabweichung
Wir behalten uns vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern. Wir behalten uns
jedoch für diese Termine eine Überarbeitung der Seminarinhalte und
gegebenenfalls eine Gebührenerhöhung vor.
2.3.4 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für
Verbraucherverträge sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegen steht.
2.4 Nebenleistungen
Kosten für Leistungen, die nicht unter den Punkten 2.1 aufgeführt sind, werden
als zusätzliche und gesonderte Leistungen in Rechnung gestellt. Hierzu zählen
beispielsweise Trainings- und Seminarveranstaltungen.
3. Gewährleistung
Eine Gewährleistung wird nur auf die sachgemäße und fehlerfreie Erbringung der
nachfolgend einzeln aufgeführten Dienstleistungen gewährt: Erstellung von
schriftlichen Unterlagen (z.B. Bewerbungsunterlagen). Wird ein Mangel
festgestellt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diesen zeitnah zu beheben.
Insbesondere folgende Sachverhalte werden als Mängel anerkannt: Tippfehler,
Formatierungsfehler, Fehler in der Druckqualität. Jegliche weitergehende
Gewährleistung ist ausgeschlossen und grundsätzlich höchstens auf die jeweilige
und gezahlte Vergütung begrenzt.
4. Vertragsbeendigung (Arbeitsvermittlung)
Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein
Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem Arbeitgeber zustande
gekommen ist. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien
jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen schriftlich
gekündigt werden. Kündigt der Auftragnehmer oder Auftraggeber, so ist keine
Bearbeitungsgebühr (Storno-Gebühr) seitens des Auftraggebers zu zahlen. Davon
unberührt bleibt die Pflicht des Auftraggebers, nach erfolgreicher Vermittlung
auf AVGS-Basis nach 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme eine schriftliche
Bestätigung zu erbringen, aus der der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder
der Bestand eines anderen Arbeitsverhältnisses hervorgeht.
5. Haftung
5.1 Arbeitsvermittlung
Die Agentur G&F übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem
Auftraggeber durch die Reisetätigkeiten, Arbeitgeberbesuche,
Vorstellungsgespräche bzw. daraus resultierender Arbeitsverhältnisse usw. entstehen.
Alle Informationen, die im Rahmen der Vermittlungsaktivitäten von G&F zur
Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Art der Bekanntgabe, sind
grundsätzlich unverbindlich. Im konkreten Fall entscheidet immer der
Auftraggeber (Arbeitssuchende) allein über Eignung und Schließung eines
Arbeitsverhältnisses. Für Schäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet die
Agentur G&F nur bei nachweislichem Vorsatz. Im Schadens- oder Haftungsfall
ist die Höhe der Entschädigung auf maximal der jeweils vereinbarten und
gezahlten Honorarsumme begrenzt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für
Schäden, die dem Auftraggeber aus dem Arbeitsverhältnis entstehen oder
entstehen können. G&F übernimmt grundsätzlich keinerlei Reise- oder
Vorstellungskosten.
5.2 Trainings und sonstige Dienstleistungen
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein
aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den
Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt
in eigener Verantwortung, dies gilt auch für An- und Abreise.
Wir haften für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden – gleich aus welchem Grund – einmalig bis zu einem
Gesamtbetrag in Höhe der gezahlten Gesamtvergütung. Eine weitergehende Haftung
ist somit ausgeschlossen.
G&F haftet nicht für Schäden, die durch Viren, Würmer oder sonstigen
möglicherweise schädigenden Daten auf (kopierten) Datenträgern entstehen
können. Dies gilt auch für alle anderen Schäden.
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere
Rechner aufgespielt werden. Sollte G&F durch Zuwiderhandlung hiergegen ein
Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensansprüchen
vor.
6. Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung
der Trainingsunterlagen, von Teilen daraus oder sonstigen ausgehändigten
Unterlagen behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch
auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch
nicht für Zwecke der Unterrichtshaltung – reproduziert, insbesondere unter
Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder
zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
7. Schlussbestimmungen
Der Auftragnehmer (hier z.B. Arbeitgeber, Unternehmen) ist verpflichtet,
Unterlagen, die von G&F zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu
behandeln. An den Auftragnehmer überlassene Unterlagen sind Eigentum des
Auftraggebers und sind auf Anforderung sofort zurück zu senden. Die Rücksendung
von zugesandten Unterlagen und die Zusendung von erstellten Unterlagen an den
Auftraggeber erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die
angegebenen Beträge für Honorare, Gebühren und Kosten verstehen sich inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes angegeben. Rechnungen sind
ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Arbeitsvermittlung, Bewerbungsberatung, Trainings und sonstiger
Dienstleistungen oder Teile daraus unwirksam sein sollten, wird hierdurch die
Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die
Vertragspartner werden dann anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem
beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
Änderungen und Ergänzungen der jeweils geschlossenen Verträge sowie etwaige
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von
G&F. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hannover.
Teil 2 Allgemeine Bestimmungen (Arbeitgeber, Unternehmen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber bzw. Unternehmen mit Personalbedarf
§1 Pflichten des Auftragnehmers/Vermittlungstätigkeit und sonstige Leistungen
Die Personalagentur Goerk & Fliegner Personalmanagement, Karl-Heinz Goerk & Bernd Fliegner GbR – nachfolgend G&F genannt – übernimmt als Auftragnehmer alle notwendigen Maßnahmen zur Suche nach geeigneten Kandidaten (Mitarbeitern) für den Auftraggeber im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen von G&F. Als Auftragnehmer eines Personalsuchauftrages können die Leistungen von G&F u. a. folgende Bereiche umfassen:
(1) Aufnahme des Kandidatenanforderungsprofils / Personalsuchauftrages (telefonisch, E-Mail, Online, persönlich)
(2) Textung, Layout u. Veröffentlichung von anonymen Stellenanzeigen (Online, Print) auf Kosten von G&F
(3) vollständige Kandidatenadministration
(4) Recherche und Auswahl anhand der Vorgaben (Anforderungsprofil, Personalsuchauftrag)
(5) Eignungsfeststellung, Führen von Kandidateninterviews
(6) Terminkoordinierung
(7) Vorschlag persönlich und fachlich geeigneter Kandidaten
(8) Unterstützung beim betrieblichen Personalauswahlverfahren (Vorstellungsgespräch, …) und bei der Entscheidungsfindung
(9) Integrationsbetreuung
Die Kosten dieser Maßnahmen, einschließlich Reisekosten und Spesen der Mitarbeiter der Agentur G&F, werden von der Agentur G&F getragen.
Der Auftraggeber entscheidet, welche Kandidaten sich bei Ihm persönlich vorstellen. Reisekosten und Spesen dieser Kandidaten trägt der Auftraggeber, die Agentur für Arbeit/ARGE/Jobcenter oder nach Absprache der Kandidat. G&F trägt keinerlei Reisekosten und Spesen.
Sonstige Leistungen (Beratung, Coaching, Anzeigenservice, Briefkastenservice, Headhunting, …) bedürfen einer gesonderten Regelung und sind schriftlich festzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über den Auftraggeber ausschließlich zum Zweck der Vermittlung zu nutzen und absolut vertraulich zu behandeln. Eine Gewähr für die erfolgreiche Suche wird nicht übernommen.
§2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestimmt den Zeitpunkt der Entscheidung (Einstellung/Ablehnung des Kandidaten) selbst. Ist die Entscheidung gefallen, verpflichtet er sich, im Interesse aller Beteiligten die Agentur G&F unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) über das Zustandekommen sowie das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, der Agentur G&F unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) die Stornierung des Auftrages/den Wegfall des Vermittlungsbedarfs mitzuteilen. Die Dienstleistung „Personalvermittlung“ ist gemäß jeweils gültiger Honorartabelle zu vergüten. (siehe §7)
Alle Bewerbungsunterlagen von Kandidaten, unabhängig von der Form der Übermittlung, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden oder nach persönlicher Vorstellung nicht für ein Beschäftigungsverhältnis in Frage kommen, werden unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) an den Auftragnehmer zurückgesandt bzw. gemäß Datenschutz vernichtet. Der Auftraggeber darf dem Kandidaten/Bewerber Kosten, die aus der Vermittlungstätigkeit resultieren, nicht in Rechnung stellen.
§3 Konditionen
Kommt innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung der Kandidaten beim Auftraggeber (schriftlich, per Fax, per E-Mail, persönlich, …), maßgeblich ist der letzte Kontakt) zwischen diesem oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Betrieb und einem Kandidaten, ein Arbeits- oder sonstiges Vertragsverhältnis zustande, gilt das als Vermittlung. Die Honorierung in Bruttomonatsgehältern regelt die jeweils gültige Honorartabelle. Als Bruttomonatsgehalt ist der Betrag in Euro zu verstehen, der sich aus der Summe aller entgeltlichen und unentgeltlichen Zuwendungen und Leistungen einschließlich Zulagen, Provisionen, geldwerte Vorteile, 13./14. Gehalt, Weihnachtsgratifikationen für die ersten 12 Monate dividiert durch 12 usw. ergibt. Honorartabelle auf Anfrage (jeweils zzgl. gesetzliche MwSt., alle Beträge in Euro). Bei Abschluss eines Rahmenvertrages gelten Sonderkonditionen, die im Einzelfall individuell vereinbart und der Schriftform bedürfen.
§4 Haftung
Die Agentur G&F übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Vorstellung der Kandidaten bzw. daraus resultierender Arbeitsverhältnisse entstehen. Im konkreten Fall entscheidet immer der Auftraggeber allein über Eignung und Einstellung des vorgestellten Kandidaten. Für Schäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet die Agentur G&F nur bei nachweislichem Vorsatz. Im Schadens- oder Haftungsfall ist die Höhe der Entschädigung auf maximal der jeweils vereinbarten und gezahlten Honorarsumme begrenzt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem Arbeitsverhältnis entstehen.
§5 Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
Die Agentur G&F verpflichtet sich, sämtliches überlassenes Daten- und Informationsmaterial des Auftraggebers ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit zu speichern, zu nutzen und nicht an Unbefugte weiterzugeben sowie die DSGVO zu beachten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bewerbungsunterlagen, Informationen und Daten aller Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und insbesondere die Bestimmungen des BDSG und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Näheres zur DSGVO siehe gesonderte Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Bewerbungsunterlagen, Daten und Informationen der Kandidaten ausschließlich zu Zwecken der Deckung des eigenen Personalbedarfs zu verwenden, nicht zu kopieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Gespeicherte Daten der Kandidaten sind zu löschen, nachdem der Arbeitsplatz besetzt wurde. Direkte Referenzauskünfte des Auftraggebers bei gegenwärtigen und früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen sind ausdrücklich untersagt. Abweichungen hiervon bedürfen dem Einverständnis des betreffenden Kandidaten bzw. der Agentur Goerk & Fliegner Personalmanagement.
§6 Zusatzbestimmung
Diese AGB der Agentur G&F gelten in jedem Fall als genehmigt und werden verbindlich
1. mit der Erteilung eines Auftrages zur Personalvermittlung
2. oder mit der Anfrage und Annahme einer Person aus der Datenbank (Kandidaten/Bewerber) der Agentur G&F
3. oder mit der Entgegennahme der durch die Agentur G&F zugestellten/vorgestellten Bewerbungsunterlagen
4. oder mit der Vereinbarung/Durchführung von Gesprächen mit Kandidaten der Agentur Goerk & Fliegner Personalmanagement.
§7 Zahlungsbedingungen
Grundsatz: Bei Arbeitsvertragsabschluss, also dem Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der Art der Beauftragung und vom Arbeits- bzw. Vertragsbeginn bzw. der Dauer des Arbeitsverhältnisses wird ein Honorar fällig.
a) Bei Beauftragung per Personalsuchauftrag durch Arbeitgeber (Kunde): Bei Auftragserteilung werden 50% des Honorars fällig. Nach Arbeitsvertragsabschluss werden die restlichen 50% des Honorars fällig. Bei Mitarbeiterprofilveränderungen im laufenden Vermittlungsprozess, welche eine neue Suche auslösen, werden weitere 25% des Honorars sofort fällig, die restlichen 25 % bei Arbeitsvertragsabschluss gemäß neuem Profil (Honorarfälligkeit ändert sich). Ausnahmen von dieser Regelung sind schriftlich abzustimmen.
Garantie: Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 3 Monate, erfolgt eine kostenfreie Ersatzvermittlung ausschließlich aus dem Nachrückerpool, sofern entsprechende Kandidaten vorhanden sind (Nachrückerpool = vorgeschlagene u. ggf. nicht vorgeschlagene, aber nicht berücksichtigte Kandidaten)
b) Bei Kandidatenvorschlag per Kandidatenprofil durch G&F: Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages wird ein Honorar fällig
Kommt es nach Arbeitsantritt des vermittelten Kandidaten zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses, erfolgt keine Rückerstattung oder Kulanz seitens der Agentur G&F.
Die Rechnungen der Agentur G&F sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu begleichen.
§8 Nicht-Abwerbeklausel
Die Agentur G&F verpflichtet sich für die Zeit der Geschäftsbeziehung weder beim Auftraggeber tätige, noch durch die Vermittlung hinzugewonnene Mitarbeiter abzuwerben oder dies zu versuchen. Ausnahmen (offenes / verdecktes Outplacement) sind mit Genehmigung des Auftraggebers möglich.
§9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur G&F.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise nichtigen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Goerk & Fliegner Personalmanagement (Stand: 13. März 2023)
Auch jederzeit online unter:
https://www.fashionexecutives.de/agb/
https://www.goerkundfliegner.de/agb/ oder
http://www.facharztprofil.de/index.php/agb oder
https://www.medicalrecruiter.de/agb/